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   VGH Hessen, 14.06.2012 - 8 E 1101/12   

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https://dejure.org/2012,19076
VGH Hessen, 14.06.2012 - 8 E 1101/12 (https://dejure.org/2012,19076)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.06.2012 - 8 E 1101/12 (https://dejure.org/2012,19076)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - 8 E 1101/12 (https://dejure.org/2012,19076)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17a GVG, § 40 VwGO
    Kommunalrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges bei Zurwehrsetzung eines Mitglieds der Gemeindevertretung gegen Kritik an seiner Arbeitsweise als Gemeindevertreter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 17a GVG, § 40 VwGO; § 17a GVG, § 59 S 3 HGO
    Amtsgericht; funktionaler Zusammenhang; Gleichordnungsverhältnis; Kommunalverfassungsstreit; öffentlich-rechtlich; Rechtsweg; Über-Unterordnungsverhältnis; Unterlassung; Verwaltungsgericht; Verweisung; Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 1176
  • DÖV 2012, 777
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 27.11.1998 - 24 W 65/98
    Auszug aus VGH Hessen, 14.06.2012 - 8 E 1101/12
    Soweit das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 27. November 1998 - 24 W 65/98 -, juris) und auch der BGH (Urteil vom 20. Juni 1961 - VI ZR 210/60 -, juris) maßgeblich darauf abstellen, dass das Verhältnis der Gemeindevertreter zum Bürgermeister nicht durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis gekennzeichnet sei, sondern durch ein Verhältnis der Gleichordnung und deshalb den Zivilrechtsweg für gegeben halten, überzeugt diese Auffassung nicht.
  • VGH Bayern, 13.10.2009 - 4 C 09.2145

    Beschwerde; Rechtsweg; Unterlassen ehrverletzender Äußerungen; Bürgermeister

    Auszug aus VGH Hessen, 14.06.2012 - 8 E 1101/12
    Für die Zuordnung des hier geltend gemachten Begehrens zum öffentlichen oder zum privaten Recht kommt es daher maßgeblich darauf an, ob die beanstandeten Äußerungen in einem funktionalen Zusammenhang mit hoheitlicher Aufgabenerfüllung stehen und daher der Gemeinde zuzurechnen sind, oder ob sie in einen Lebensbereich fallen, der durch bürgerlich-rechtliche Gleichordnung geprägt ist und in dem sich die Rechtsbeziehungen nach zivilrechtlichen Normen richten (vgl. ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 4 C 09.2145 -, juris Rdnr. 14).
  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Auszug aus VGH Hessen, 14.06.2012 - 8 E 1101/12
    Denn auch eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit kann auf einem Gleichordnungsverhältnis beruhen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10/07 -, juris Rdnr. 4; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 2 F 10194-08 -, juris Rdnr. 4).
  • BGH, 20.06.1961 - VI ZR 210/60
    Auszug aus VGH Hessen, 14.06.2012 - 8 E 1101/12
    Soweit das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 27. November 1998 - 24 W 65/98 -, juris) und auch der BGH (Urteil vom 20. Juni 1961 - VI ZR 210/60 -, juris) maßgeblich darauf abstellen, dass das Verhältnis der Gemeindevertreter zum Bürgermeister nicht durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis gekennzeichnet sei, sondern durch ein Verhältnis der Gleichordnung und deshalb den Zivilrechtsweg für gegeben halten, überzeugt diese Auffassung nicht.
  • VG München, 19.01.2015 - M 7 E 15.136

    Einstweilige Anordnung; öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch;

    Soweit es um Äußerungen eines Hoheitsträgers geht, ist - ungeachtet der Anspruchsgrundlage für das Unterlassungsbegehren und des Inhalts der angegriffenen Äußerung - rechtswegentscheidend, ob die Äußerungen amtlichen Charakter haben bzw. in amtlicher Eigenschaft abgegeben worden sind und daher der Gemeinde zuzurechnen sind oder in keinem funktionalen Zusammenhang mit hoheitlicher Aufgabenerfüllung stehen (BGH, U. v. 28. Februar 1978 - VI ZR 246/76 - juris Rn 12; BayVerfGH, Entscheidung vom 19. Januar 1994 - Vf. 89-III-92, Vf. 92-III-92 - juris Rn 107; HessVGH, B. v. 13. Juni 2012 - 8 E 1067/12 - juris Rn 2 u. B. v. 14. Juni 2012 - 8 E 1101/12 - juris Rn 16; BayVGH, B. v. 13. Oktober 2009 - 4 C 09.2145 - juris Rn 9 u. B. v. 11. März 2013 - 4 C 13.400 - juris Rn 3 f.; Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 40 Rn 83).
  • VG Würzburg, 17.01.2019 - W 3 K 18.67

    Anspruch auf Aufnahme in eine Liste von Pflegeelternbewerbern

    Rechtsschutzbegehren auf Unterlassung behördlicher Äußerungen sind öffentlich-rechtliche Streitigkeiten im Sinn dieser Bestimmung, wenn die angegriffene Äußerung von einem Träger öffentlicher Gewalt bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, gestützt auf vorhandene oder vermeintliche öffentlich-rechtliche Befugnisse, abgegeben wird, also in einem funktionalen Zusammenhang mit der öffentlichen Aufgabenerfüllung steht (vgl. BGH, B.v. 28.2.1978 - VI ZR 246/76 - juris Rn. 12 ff.; HessVGH, B.v. 14.6.2012 - 8 E 1101/12 - juris Rn. 16).
  • VG Cottbus, 31.05.2016 - 1 L 215/16

    Unterlassen und Widerrruf amtlicher Äußerungen

    Rechtsschutzbegehren auf Unterlassung und auf Widerruf behördlicher Äußerungen sind öffentlich-rechtliche Streitigkeiten im Sinn dieser Bestimmung, wenn die angegriffene Äußerung von einem Träger öffentlicher Gewalt bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, gestützt auf vorhandene oder vermeintliche öffentlich-rechtliche Befugnisse, abgegeben wird, also in einem funktionalen Zusammenhang mit der öffentlichen Aufgabenerfüllung steht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 1978 - VI ZR 246/76 -, juris Rn. 12 ff.; Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 8 E 1101/12 -, juris Rn. 16).
  • VG München, 26.04.2018 - M 10 K 17.238

    Kein Eingriff in Wissenschaftsfreiheit durch städtisches Museum als öffentliche

    Rechtsschutzbegehren auf Unterlassung bzw. Widerruf behördlicher Äußerungen sind öffentlich-rechtliche Streitigkeiten im Sinn dieser Bestimmung, wenn die angegriffene Äußerung von einem Träger öffentlicher Gewalt bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, gestützt auf vorhandene oder vermeintliche öffentlich-rechtliche Befugnisse, abgegeben wird, also in einem funktionalen Zusammenhang mit der öffentlichen Aufgabenerfüllung steht (vgl. BGH, B.v. 28.2.1978 - VI ZR 246/76 - juris Rn. 12 ff.; HessVGH, B.v. 14. Juni 2012 - 8 E 1101/12 juris Rn. 16).
  • VG München, 05.12.2017 - M 10 E 17.2979

    Erfolgreicher Eilrechtsantrag auf Unterlassung einer Äußerung seitens eines

    Rechtsschutzbegehren auf Unterlassung behördlicher Äußerungen sind öffentlich-rechtliche Streitigkeiten im Sinn dieser Bestimmung, wenn die angegriffene Äußerung von einem Träger öffentlicher Gewalt bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, gestützt auf vorhandene oder vermeintliche öffentlich-rechtliche Befugnisse, abgegeben wird, also in einem funktionalen Zusammenhang mit der öffentlichen Aufgabenerfüllung steht (vgl. BGH, B.v. 28.2.1978 - VI ZR 246/76 - juris Rn. 12 ff.; HessVGH, B.v. 14. Juni 2012 - 8 E 1101/12 juris Rn. 16).
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